1. Durchführung der Prüfung der Gebäudedichtheit nach DIN EN 13829
Eine Messmethode nach dem Differenzdruckverfahren
Eröffnet die Möglichkeit, Leckagen zu orten und quantifizieren
Lässt die Ermittlung der Luftwechselraten zu und mit bestehenden Grenzwerten abzugleichen
2. Prüfung des Gebäudes wie im Nutzungszustand
Innentüren offen halten, so dass ein Luftverbund vorhanden ist.
Luftdurchlässe von mechanischen Lüftungsanlagen werden abgedichtet.
Andere Lüftungsöffnungen (Öffnungen für natürliche Lüftung) werden für die Messungen im Verfahren A geschlossen.
Folgende Bestandteile der luftdichtenden Hülle bleiben im Originalzustand, das heißt ohne temporäre Abdichtung: Briefkastenschlitze, Ofentür eines Kachelofens, Türfugen z.B. in Tür zum Dachboden oder zum Keller etc., Abgasrohr der Therme, Schornsteinbelüftungsklappen, Dunstabzugshaube ohne Verschlussklappe.
3. Prüfung, ob die Gebäudehülle luftdicht hergestellt ist (Leckagesuche)
Alle absichtlich vorhandenen Öffnungen in der Gebäudehülle werden geschlossen oder abgedichtet.
Raumluftabhängige Wärmeerzeuger (Wärmeerzeuger, welche die Zuluft aus Raumluft beziehen: Kaminöfen, Wandthermen ...) werden abgestellt.
Luftdurchlässe von mechanischen Lüftungsanlagen werden abgedichtet.
Siphons in Abwasserleitungen sind mit Wasser gefüllt oder abgedichtet.
Kaminzüge werden verschlossen.
Andere Lüftungsöffnungen (Öffnungen für natürliche Lüftung) werden für die Messungen im Verfahren B verklebt.
4. Vorteile einer luftdichten Gebäudehülle
Reduzierung von Heizkosten
Vermeidung von Lüftungswärmeverlusten
Vermeidung von Bauschäden durch Tauwasser
Vermeidung von Schimmelpilzbildung
Gewährleistung einer optimalen Funktionalität einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung